Wo gilt der Kulturpass?

Der Kulturpass gilt bei allen Kultureinichtungen/-häusern/-veranstaltern, die Partner der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur sind. Jede Kultureinrichtung, die Partner ist, ermöglicht Kulturpass-Nutzer*innen einen freien Eintritt. Die Finanzierung dieser Eintritte obliegt der Kultureinrichtung selbst. Die Tickets bzw. Eintritte werden nicht refundiert.

In jenen Kultureinrichtungen (Theater, Kinos, Konzerthäusern) bzw. bei jenen Kulturveranstaltern, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, ist in der Regel für Kulturpass-Nutzer*innen ein Kontingent an Kulturpass-Tickets vorgesehen.

Details bzw. nähere Informationen zu den jeweiligen Modalitäten (Reservierung, Kartenausgabe) finden Sie jeweils auf den einzelnen Seiten der Kultureinrichtungen.