Wo gilt der Kulturpass?
Der Kulturpass gilt bei allen Kultureinichtungen/-häusern/-veranstaltungen, die Partner*innen der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur sind. Diese Kultureinrichtungen ermöglichen Kulturpass-Nutzer*innen kostenlose Tickets und freien Eintritt.Um die Finanzierung dieser Eintritte kümmert sich die Kultureinrichtung selbst. Die Tickets werden nicht refundiert.
In den Kultureinrichtungen (z.B. Theater, Kinos, Konzerthäusern,...), die über begrenzte Sitzplätze verfügen, ist in der Regel für Kulturpass-Nutzer*innen ein Kontingent an Kulturpass-Tickets vorgesehen.
Details und besondere Hinweise zur Kartenvergabe finden Sie direkt bei der jeweiligen Kultureinrichtung.
* Der Kulturpass gilt 1 Jahr (6 Monate bei AMS Bezug) ab Ausstellungsdatum.
* Der Kulturpass ist nicht übertragbar und ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
* Bei Veranstaltungen für Kinder ist der Kulturpass zusätzlich auch für die eigenen Kinder (bis 10 Jahre) gültig.
* Kinder ab 10 Jahren erhalten einen eigenen Kulturpass.