Hunger auf Kunst und Kultur im Burgenland

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                                                Filmplakat
Am Mittwoch, 17.6.2026 um 19:30 Uhr wird in den Empiresaal Schloss Esterhazy zum Filmabend geladen. Mehr als den Heimatort haben Rose Gooding und Edith Swan nicht gemeinsam. Rose sprudelt über vor Lebensfreude, die konservative Edith hingegen lebt in ständiger Gottesfurcht. Deshalb hat sie auch sofort die quirlige Rose im Verdacht, als in Littlehampton mehrere Einwohner provokante Briefe geschickt bekommen ...
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David
                                                Reumüller und Johannes Silberschneider
Am Mittwoch, 3.06.2026 um 20 Uhr wird in den Rathaussaal Pinkafeld zu einer musikalischen Zeitreise durch die Steiermark mit David Reumüller und Johannes Silberschneider sowie Christian Kolonovits geladen. Die Show bietet einen kompakten und unterhaltsamen Überblick über 100 Jahre populäre Musik. Es gibt 2 Tickets für KulturpassInhabende - Reservierung unter buero@pinkuin.at
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Das burgenländische Geschichte(n)haus ist ein Museum, das Einblicke in die Geschichte des jüngsten österreichischen Bundeslandes von seiner Geburtsstunde im Jahr 1921 bis zu den letzten aktuellen Entwicklungen vermittelt. Vor Ort und virtuell erfährt mensch die zusammenhänge zwischen Entscheidungen von Politikern und ihren Auswirkungen auf das Leben der Menschen in dieser Region ...
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Alle Menschen haben ein Recht auf Kunst und Kultur, so auch Menschen mit finanziellen Engpässen. Der österreichweit gültige Kulturpass macht das möglich. Mit diesem Ausweis erhalten finanziell benachteiligte Menschen freien Eintritt - bei allen teilnehmenden Partnern.

Zu Gute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich finanziell jedoch nicht leisten können. Das betrifft Menschen, welche unter der Armutsgrenze leben, wie z.B. Personen die Sozialhilfe, Mindestpension oder Mindestsicherung beziehen, sowie Asylwerber:innen.

Menschenrecht Kulturelle Teilhabe
Das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben erschöpft sich nicht im Besuch von Museen und Veranstaltungen. Dazu zählt auch das Recht, seine eigene Kultur zu leben und der Zugang zum kulturellen Erbe. Die Gewährleistung anderer Menschenrechte, wie z.B. angemessenes Ein- kommen, genügend Freizeit, ausreichende Bildung usw., ist Voraussetzung, um überhaupt am Kulturleben teilhaben zu können.
Das Recht auf Kultur bezieht sich aber auch auf die Teilhabe an den Errungenschaften des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts.

Artikel 27 - Freiheit des Kulturlebens
1. Jeder Mensch hat das Recht, am kul­turellen Leben der Gemein­schaft frei teilzunehmen, sich an den Kün­sten zu erfreuen und am wis­senschaftlichen Fortschritt und dessen Errun­gen­schaften teilzuhaben.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geisti­gen und materiellen Inter­essen, die ihm als Urhe­ber von Werken der Wis­senschaft, Lit­er­atur oder Kunst erwachsen.
Quelle: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948, Resolution 217 A (III), Generalversammlung Vereinte Nationen
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