Hunger auf Kunst und Kultur im Burgenland

19.11.24, Burgenland
Am Samstag, 30. November 2024, 19 Uhr wird ins GH R. Pummer nach Heiligenkreuz/Lafnitztal zum Jazzabend geladen. Die Saxophonistin Silke Eberhard prägt seit vielen Jahren die deutsch jazzszene und hatte Auftritte auf allen Kontinenten. 2023 entstand das Ensemble JOSILEMI - mit Kontrabassisten Joe Fonda, Schlagzeuger Emil Gross ...
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18.11.24, Burgenland
Am Donnerstag, 28. November 2024, 18.30 Uhr wird in die AK-Bücherei Obewart geladen. Die Autor:innen Katharina Graf-Janoska, Karin Ivancsics, Clemens Berger und Melinda Tamas stellen je ein explizit politisches Buch aus verschiedenen Sparten der politischen Literatur ihrer Wahl vor. Diesmal hat das Quartett als Schwerpunkt politische Literatur von und über Rom:nja in Österreich. Hauptthesen, Bezug zur politischen Bildung sowie sachliche Kritik bilden die Eckpunkte der Buchbesprechungen, die durch eine anschließende Diskussion inhaltlich vertieft werden ...
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17.11.24, Burgenland
Am 26. November 2024 um 09.30 Uhr findet das Symposium zum Thema "Wissenschaft, Forschung und Innovation sind die Werkzeuge um unsere Zukunft positiv zu gestalten" im Kultur- und Kongresszentrum Eisenstadt statt. Dieses bietet die Möglichkeit, wertvolle Erkenntnisse zu gewinnen, Netzwerke zu erweitern und gemeinsam an Lösungen für die drängendsten Fragen unserer Zeit zu erarbeiten ...
Programm
16.11.24, Burgenland
Am Sonntag, 24. November 2024, 16.30 Uhr wird ins Rathaus Oberpullendorf zum Vortrag mit Alexander Karazman und Mag. Dr. Herbert Brettl geladen. Nur sehr wenige Menschen haben in der NS-Zeit Rom:nja geholfen. Baron Georg Rohonczy und Ernst Kautz sind zwei dieser Menschen, die Menschlichkeit und Mut bewiesen haben und so Rom:nja vor der Vernichtung gerettet haben. Ihre Geschichte und ihr Wirken werden aufgezeigt und gewürdigt ...
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15.11.24, Burgenland
Am 29. November 2024, 18 Uhr wird in der Aula der Mittelschule Güssing (Eingang Sportmittelschule Güssing) das neue Buch von Thomas Himmelbauer vorgestellt. Der südburgenländische Autor liest aus seinem  Buch "Tod bei Stegersbach" ...
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14.11.24, Burgenland
Am 27. November 2024, 19.30 Uhr wird in den Empiresaal ins Schloss Esterhazy zum Kinoabend geladen. Gezeigt wird die bewegende Geschichte eines grantigen alten Mannes, der sich aus gesundheitlichen Gründen auf den Weg von seiner abgelegenen schottischen Insel zu seinem Sohn nach San Francisco macht. Sein Leben nimmt eine unerwartete Wendung durch die Liebe zu seinem Enkel. Spät entdeckt er, worauf es im Leben wirklich ankommt ...
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25.10.24, Burgenland
Die Sonderausstellung auf Burg Schlaining widmet sich der Zeit vom 11. März 1938 bis zum 8. Mai 1945. Diese mehr als sieben Jahre stellen das dunkelste Kapitel unserer Geschichte dar. Die Ausstellung erzählt von Menschen, die sich in diesen Jahren dem NS-Regime anpassten, sich an der Not anderer bereicherten, sie misshandelten, verfolgten oder sogar ermordeten. In der Nachkriegszeit rechtfertigten sie sich oft damit, nur „ihre Pflicht“ erfüllt zu haben.
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Alle Menschen haben ein Recht auf Kunst und Kultur, so auch Menschen mit finanziellen Engpässen. Der österreichweit gültige Kulturpass macht das möglich. Mit diesem Ausweis erhalten finanziell benachteiligte Menschen freien Eintritt - bei allen teilnehmenden Partnern.

Zu Gute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich finanziell jedoch nicht leisten können. Das betrifft Menschen, welche unter der Armutsgrenze leben, wie z.B. Personen die Sozialhilfe, Mindestpension oder Mindestsicherung beziehen, sowie Asylwerber:innen.

Menschenrecht Kulturelle Teilhabe
Das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben erschöpft sich nicht im Besuch von Museen und Veranstaltungen. Dazu zählt auch das Recht, seine eigene Kultur zu leben und der Zugang zum kulturellen Erbe. Die Gewährleistung anderer Menschenrechte, wie z.B. angemessenes Ein- kommen, genügend Freizeit, ausreichende Bildung usw., ist Voraussetzung, um überhaupt am Kulturleben teilhaben zu können.
Das Recht auf Kultur bezieht sich aber auch auf die Teilhabe an den Errungenschaften des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts.

Artikel 27 - Freiheit des Kulturlebens
1. Jeder Mensch hat das Recht, am kul­turellen Leben der Gemein­schaft frei teilzunehmen, sich an den Kün­sten zu erfreuen und am wis­senschaftlichen Fortschritt und dessen Errun­gen­schaften teilzuhaben.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geisti­gen und materiellen Inter­essen, die ihm als Urhe­ber von Werken der Wis­senschaft, Lit­er­atur oder Kunst erwachsen.
Quelle: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948, Resolution 217 A (III), Generalversammlung Vereinte Nationen
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