Hunger auf Kunst und Kultur im Burgenland
Alle Menschen haben ein Recht auf Kunst und Kultur, so auch Menschen mit finanziellen Engpässen. Der österreichweit gültige Kulturpass macht das möglich. Mit diesem Ausweis erhalten finanziell benachteiligte Menschen freien Eintritt - bei allen teilnehmenden Partnern.
Zu Gute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich finanziell jedoch nicht leisten können. Das betrifft Menschen, welche unter der Armutsgrenze leben, wie z.B. Personen die Sozialhilfe, Mindestpension oder Mindestsicherung beziehen, sowie Asylwerber:innen.
Zu Gute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich finanziell jedoch nicht leisten können. Das betrifft Menschen, welche unter der Armutsgrenze leben, wie z.B. Personen die Sozialhilfe, Mindestpension oder Mindestsicherung beziehen, sowie Asylwerber:innen.
Menschenrecht Kulturelle Teilhabe
Das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben erschöpft sich nicht im Besuch von Museen und Veranstaltungen. Dazu zählt auch das Recht, seine eigene Kultur zu leben und der Zugang zum kulturellen Erbe. Die Gewährleistung anderer Menschenrechte, wie z.B. angemessenes Ein- kommen, genügend Freizeit, ausreichende Bildung usw., ist Voraussetzung, um überhaupt am Kulturleben teilhaben zu können.
Das Recht auf Kultur bezieht sich aber auch auf die Teilhabe an den Errungenschaften des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts.
Artikel 27 - Freiheit des Kulturlebens
1. Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Quelle: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948, Resolution 217 A (III), Generalversammlung Vereinte Nationen