Kulturpass für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Bereits als die ersten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Österreich kamen, waren der Hunger auf Kunst und Kultur und die Nachfrage nach Kulturpässen groß. Es war daher notwendig, schnell und unbürokratisch zu helfen: Der Vertriebenenausweis reichte als Nachweis zur Anspruchsberechtigung aus, um ein Jahr befristet Anspruch auf einen Kulturpass und damit freien Zugang zu Kunst und Kultur zu haben.
Ein Jahr später werden die Anspruchskriterien für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nun schließlich unseren generellen Anspruchskriterien angeglichen. D.h. für geflüchtete Menschen aus der Ukraine gilt wie für alle anderen auch, dass deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegen muss, um Anspruch auf einen Kulturpass zu haben.
Informationen zur Armutsgefährdung entnehmen Sie bitte unserer Website unter „Wer hat Anspruch“
Kulturpass, warum eigentlich?
Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst und Kultur. Der Kulturpass macht es möglich. Mit diesem Ausweis erhalten finanziell benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen.
Die vom Schaupielhaus Wien im Jahr 2003 in Kooperation mit der Armutskonferenz ins Leben gerufene Aktion Hunger auf Kunst und Kultur versteht sich daher als Initiative, die die Bedeutsamkeit und Zugänglichkeit von Kunst und Kultur für alle Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Die vom Schaupielhaus Wien im Jahr 2003 in Kooperation mit der Armutskonferenz ins Leben gerufene Aktion Hunger auf Kunst und Kultur versteht sich daher als Initiative, die die Bedeutsamkeit und Zugänglichkeit von Kunst und Kultur für alle Menschen in den Mittelpunkt stellt.