Die Vergabegrenze
Für die Berechnung der Einkommensgrenze bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage.Aktuell (Stand Mai 2024) liegt die Grenze für eine alleinstehende Person bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 1.572 (12 x im Jahr) oder bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 1.348 (14 x im Jahr) bzw. bei einem Jahreseinkommen von netto € 18.866.
Für Familien bestehend aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern liegt die Grenze bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 3.301 (12 x im Jahr) oder bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 2.831 (14 x im Jahr) oder bei einem Jahreseinkommen von netto € 39.619 pro Jahr.
Die Vergabegrenzen für weitere Haushaltstypen werden folgendermaßen berrechnet:
Die Grenze für eine alleinstehende Person (siehe oben) wird dabei multipliziert um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/Jugendlichen (ab 14 Jahre) im Haushalt, und um 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre).
Hier können Sie die Berechnung der Grenzen nach den verschiedenen Haushaltsgrößen downloaden: