Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Kulturpass haben Personen, die sich Kunst & Kultur im Moment nicht leisten können

  • Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Vergabegrenze liegt (siehe rechts - Infos zur Vergabe)
  • Bezieher*innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS)
  • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionist*innen)
  • Personen, die Notstandshilfe beziehen
  • Personen, die Arbeitslosengeld beziehen und deren Bezug unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt
  • Asylwerber*innen, Menschen in Grundversorgung
  • Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn das Einkommen der Eltern unter der Vergabegrenze liegt (siehe rechts - Infos zur Vergabe)

 
 

Keinen Anspruch haben

  • WeiterbildungsgeldbezieherInnen (BildungsgeldbezieherInnen), Fachkräftestipendium-BezieherInnen bzw. BildungsteilzeitgeldbezieherInnen
  • Studierende (Ausnahme: BezieherInnen von Sozialleistungen der Österr. HochschülerInnenschaft)
  • Volontäre bzw. Freiwillige

 
 

Die Vergabegrenze

Für die Berechnung der Einkommensgrenze bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage. 

Aktuell (Stand Juni 2023) liegt die Grenze für eine alleinstehende Person bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 1.392 (12 x im Jahr) oder bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 1.193 (14 x im Jahr) bzw. bei einem Jahreseinkommen von netto € 16.706.

Für Familien bestehend aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern liegt die Grenze bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 2.923 (12 x im Jahr) oder bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 2.505 (14 x im Jahr) oder bei einem Jahreseinkommen von netto € 35.083 pro Jahr.

Die Vergabegrenzen für weitere Haushaltstypen werden folgendermaßen berrechnet:
Die Grenze für eine alleinstehende Person (siehe oben) wird dabei multipliziert um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/Jugendlichen (ab 14 Jahre) im Haushalt, und um 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre).

Hier können Sie die Berechnung der Grenzen nach den verschiedenen Haushaltsgrößen downloaden: