Wo gilt der Kulturpass?


  • Mit dem Kulturpass kann man alle Kultureinrichtungen/-häuser/veranstalter besuchen, die Partner der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur sind.
  • Jede Kultureinrichtung, die Partner ist, ermöglicht Kulturpass-Besitzer*innen- gegen Vorzeigen des Kulturpasses mit Lichtbildausweis - einen freien Eintritt.
  • Die Finanzierung dieser Eintritte obliegt der Kultureinrichtung selbst. Die Tickets bzw. Eintritte werden nicht refundiert.
  • In jenen Kultureinrichtungen (Theater, Kinos, Konzerthäusern) bzw. bei jenen Kulturveranstaltern, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, ist in der Regel für Kulturpass-Besitzer*innen ein Kontingent an Kulturpass-Tickets vorgesehen.
  • Als Inhaber*in eines Kulturpasses informieren Sie sich bitte rechtzeitig vorab bei der jeweiligen Kultureinrichtung, welche Sie besuchen möchten und reservieren Sie gegebenenfalls Ihre Karte, da die Anzahl für Kulturpass-Besitzer*in oft begrenzt ist.

Bitte finden Sie Details bzw. nähere Informationen zu den jeweiligen Modalitäten (Reservierung, Kartenausgabe) auf den einzelnen Seiten der Kultureinrichtungen!