Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Kulturpass haben Personen, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben.

  • Bezieher:innen der Mindestsicherung.
  • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionist:innen).
  • Personen, die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
  • Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
  • AsylwerberInnen, Menschen in Grundversorgung, geflüchtete Menschen aus der Ukraine
  • Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.
 

Keinen Anspruch haben:

  • Weiterbildungsgeldbezieher:innen (Bildungsgeldbezieher:innen), Fachkräftestipendium
  • Bezieher:innen bzw. Bildungsteilzeitgeldbezieher:innen
  • Studierende (Ausnahme: BezieherInnen von Sozialleistungen der Österr. Hochschüler:innenschaft)
  • Volontäre bzw. Freiwillige

Armutsgefährdungsgrenze für unterschiedliche Haushaltskonstellationen 

Haushaltstyp Faktor Monatswert
Einpersonenhaushalt 1 € 1.827,00
Zwei Erwachsene 1,5 € 2.741
Alleinerziehende/r und 1 Kind (7 Jahre) 1,3 € 2.376
Alleinerziehende/r und 2 Kinder (4J, 7J) 1,6 € 2.924
Zwei Erwachsene mit einem Kind (13J) 1,8 € 3.289
Zwei Erwachsene mit zwei Kindern (5J, 13J) 2,1 € 3.837
Zwei Erw. mit drei Kindern (4J, 11J, 13J) 2,4 € 4.386

Selbständig Erwerbstätige bzw. Freiberufler:innen
Jahreshaushaltseinkommen unter € 21.928 pro alleinstehender Person


Aktuelle Armutszahlen - Österreichische Armutskonferenz
https://www.armutskonferenz.at/armut-in-oesterreich/aktuelle-armuts-und-verteilungszahlen.html