Wer hat Anspruch?


Anspruch auf den Kulturpass haben Personen, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben.

  • Bezieher:innen der Mindestsicherung.
  • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionist:innen).
  • Personen, die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
  • Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt (siehe dazu Guidelines PDF zur Anspruchsberechtigung Kulturpass).
  • AsylwerberInnen, Menschen in Grundversorgung, geflüchtete Menschen aus der Ukraine
  • Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.
 

Keinen Anspruch haben:

  • Weiterbildungsgeldbezieher:innen (Bildungsgeldbezieher:innen), Fachkräftestipendium
  • Bezieher:innen bzw. Bildungsteilzeitgeldbezieher:innen
  • Studierende (Ausnahme: BezieherInnen von Sozialleistungen der Österr. Hochschüler:innenschaft)
  • Volontäre bzw. Freiwillige