Wo gilt der Kulturpass?

In Kärnten befindet sich die Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" derzeit im Aufbau und es werden laufend Kultureinrichtungen als Kooperationspartner:innen gewonnen.

Kooperationspartner:innen des Kulturpasses im Bundesland Kärnten:



Modalitäten:
  • Mit dem Kulturpass können alle Kultureinrichtungen besucht werden, die Partner:innen der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur sind.
  • Jede Kultureinrichtung, die Partner:in ist, ermöglicht Kulturpass-Besitzer:innen- gegen Vorzeigen des Kulturpasses mit Lichtbildausweis freien Eintritt.
  • Der Kulturpass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Er ist nicht übertragbar.
  • Die Finanzierung dieser Eintritte obliegt der Kultureinrichtung selbst. Die Tickets bzw. Eintritte werden nicht refundiert.
  • In jenen Kultureinrichtungen (Theater, Kinos, Konzerthäusern) bzw. bei jenen Kulturveranstalter:innen, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, ist für Kulturpass-Besitzer:innen in der Regel ein Kontingent an Kulturpass-Tickets vorgesehen.
  • Als Inhaber:in eines Kulturpasses informieren Sie sich bitte rechtzeitig vorab bei der jeweiligen Kultureinrichtung, welche Sie besuchen möchten, und reservieren Sie gegebenenfalls Ihre Karte, da die Anzahl für Kulturpass-Besitzer:in oft begrenzt ist.
Details und nähere Informationen zu den jeweiligen Modalitäten (Reservierung, Kartenausgabe) finden Sie auf den einzelnen Seiten der Kultureinrichtungen bzw. in der App "Kulturpass"!

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen:
Verein Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung
Alexander Brenner-Skazedonig, BA MA
m: office@armutsnetzwerk.at
t: 0676 34 29 448