Modalitäten:
- Mit dem Kulturpass können alle Kultureinrichtungen besucht werden, die Partner:innen der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur sind.
- Jede Kultureinrichtung, die Partner:in ist, ermöglicht Kulturpass-Besitzer:innen- gegen Vorzeigen des Kulturpasses mit Lichtbildausweis freien Eintritt.
- Der Kulturpass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Er ist nicht übertragbar.
- Die Finanzierung dieser Eintritte obliegt der Kultureinrichtung selbst. Die Tickets bzw. Eintritte werden nicht refundiert.
- In jenen Kultureinrichtungen (Theater, Kinos, Konzerthäusern) bzw. bei jenen Kulturveranstalter:innen, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, ist für Kulturpass-Besitzer:innen in der Regel ein Kontingent an Kulturpass-Tickets vorgesehen.
- Als Inhaber:in eines Kulturpasses informieren Sie sich bitte rechtzeitig vorab bei der jeweiligen Kultureinrichtung, welche Sie besuchen möchten, und reservieren Sie gegebenenfalls Ihre Karte, da die Anzahl für Kulturpass-Besitzer:in oft begrenzt ist.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen:
Verein Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung
Alexander Brenner-Skazedonig, BA MA
m: office@armutsnetzwerk.at
t: 0676 34 29 448