Für die Berechnung der Armutsgefährdung bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage.
2026 liegt die Armutsgefährdungsgrenze für einen Einpersonenhaushalt bei € 1.827 (12 x im Jahr/pro Person) oder bei € 1.566
(14 x im Jahr/pro Person) bzw. bei einem Jahreseinkommen von € 21.928.
Berechnung bei mehreren zusammenlebenden Personen im Haushalt:
Multiplikator 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/ Jugendlichen (älter als 14 Jahre)
Multiplikator 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre)
