Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Kulturpass haben Personen, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben.

  • Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt z.B. bei Notstandshilfe, Arbeitslosengeld oder bei Bezug einer Ausgleichszulage (Mindespension)
  • Bezieher:innen der Sozialhilfe (ehem. Mindestsicherung)
  • Asylwerber:innen, Menschen in Grundversorgung.
  • Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
 
Keinen Anspruch haben:
 
  • Studierende (Ausnahme: Bezieher:innen von Sozialleistungen der Österr. Hochschüler:innenschaft)
  • Volontäre bzw. Freiwillige
  • Weiterbildungsgeldbezieher:innen (Bildungsgeldbezieher:innen), Fachkräftestipendium-bezieher:innen bzw. Bildungsteilzeitgeldbezieher:innen