Für die Berechnung der Armutsgefährdung bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage. Die Armutsgefährdungsgrenze wird
dabei multipliziert: Um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen / Jugendlichen (älter als 14 Jahre) im Haushalt
und um den Faktor 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre).
Aktuell (Stand Mai 2025) liegt die Armutsgefährungsschwelle bei
€ 1.661,00 (12-mal im Jahr)
oder € 1.423,00 (14-mal im Jahr)
bzw.€ 19.926,00 pro alleinstehende Person im Jahr.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Kulturpass haben Personen, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben.- Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt z.B. bei Notstandshilfe, Arbeitslosengeld oder bei Bezug einer Ausgleichszulage (Mindespension)
- Bezieher:innen der Sozialhilfe (ehem. Mindestsicherung)
- Asylwerber:innen, Menschen in Grundversorgung.
- Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
Keinen Anspruch haben:
- Studierende (Ausnahme: Bezieher:innen von Sozialleistungen der Österr. Hochschüler:innenschaft)
- Volontäre bzw. Freiwillige
- Weiterbildungsgeldbezieher:innen (Bildungsgeldbezieher:innen), Fachkräftestipendium-bezieher:innen bzw. Bildungsteilzeitgeldbezieher:innen
