Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Kulturpass haben Personen, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben.- Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt z.B. bei Notstandshilfe, Arbeitslosengeld oder bei Bezug einer Ausgleichszulage (Mindespension)
- Bezieher*innen der Sozialhilfe (ehem. Mindestsicherung)
- Asylwerber*innen, Menschen in Grundversorgung.
- Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
Keinen Anspruch haben:
- Studierende (Ausnahme: Bezieher*innen von Sozialleistungen der Österr. Hochschüler*innenschaft)
- Volontäre bzw. Freiwillige
- Weiterbildungsgeldbezieher*innen (Bildungsgeldbezieher*innen), Fachkräftestipendium-bezieher*innen bzw. Bildungsteilzeitgeldbezieher*innen