Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Kulturpass haben Personen, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben.
  • Bezieher*innen der Mindestsicherung
  • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionist*innen)
  • Personen, die Notstandshilfe beziehen
  • Personen, die Arbeitslosengeld beziehen und deren Tagsatz unter € 44,27 liegt
  • Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt
  • Asylwerber*innen, Menschen in Grundversorgung.

Keinen Anspruch haben:
  • Studierende (Ausnahme: Bezieher*innen von Sozialleistungen der Österr. Hochschüler*innenschaft)
  • Volontäre bzw. Freiwillige

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte jeweils auf der Website zu Ihrem Bundesland.


Die Armutsgefährdungsgrenze

Für die Berechnung der Armutsgefährdung bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage.

Die Armutsgefährdungsgrenze wird dabei multipliziert um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/Jugendlichen (älter als 14 Jahre) im Haushalt, und um 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre).

Aktuell liegt die Armutsgefährdungsgrenze bei 1.328 € (12 x im Jahr/pro Person) oder bei  1.138 € (14 x im Jahr/pro Person ) (vgl die Zahlen Statistik Austria. Die Zahlen wurden gerundet.) Die Armutsgefährdung liegt bei 15.933 € pro alleinstehender Person im Jahr.