Hunger auf Kunst und Kultur im Burgenland

Burgenland
Eine Geschichte um Liebe, Eifersucht, Gewalt und Intrigen trifft auf atemberaubende Klänge: Mit Giacomo Puccinis Melodramma Tosca kehrt 2026 eine der beliebtesten Opern der Welt in den Steinbruch St. Margarethen, auf die schönste Freiluftbühne Europas, zurück. Rom um 1800. Die Sängerin Floria Tosca und der Maler Mario Cavaradossi verlieben sich unsterblich ineinander ...
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Burgenland
Die Ausstellung in der Landesgalerie Burgenland zeigt Werke internationaler Künstler*innen, welche die Beschäftigung mit dem eigenen (weiblichen) Körper in den Mittelpunkt ihrer Arbeiten stellen. Zu sehen sind Werke der Pionierinnen der Feministischen Avantgarde, welche auf die gesellschaftlichen Umstände und Umbrüche der 1960er- und 1970er-Jahre reagierten und bestehende Geschlechterrollen und die Unterdrückung von Frauen thematisierten, neben Werken zeitgenössischer Künstlerinnen ...
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Am Montag, 20.07.2026 um 20 Uhr wird zum Finale des burgenländischen Kabarettpreises ins Kulturzentrum Güssing geladen ... 
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Sujet
                                                Picture on
Nirgendwo sonst harmonieren die unterschiedlichsten Musikrichtungen so brutal gut miteinander: Von Reggae bis Hardrock, von Electronic bis Metal, von Indie bis Ska, von Punk bis Worldmusic, von Folk bis Jazz – das picture on ist ein grenzenloses Fest der Musik ...
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Ausstellung Blech mit Herz
Die Ausstellung widmet sich dieser lebendigen Tradition in all ihren Facetten. Im Mittelpunkt stehen die Geschichte der Blasmusik im Burgenland, ihre Instrumente sowie die Menschen, die sie getragen und weiterentwickelt haben: Kapellmeister*innen und Funktionär*innen, engagierte Musiker*innen, Nachwuchstalente - und all jene, die sich auch heute mit großer Leidenschaft dafür einsetzen, dass der Klang der Blasmusik im Burgenland weiterlebt ... 
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Kammermusikfest
                                                Lockenhaus
Zwischen 8. und 18.07.2026 wird zum 45. Kammermusikfest nach Lockenhaus geladen. Programm ist, dass es vorab keine vorgefertigten Programme gibt. Als Zuhörer*in ist mensch eingeladen, Teil des Abenteuers zu werden, in das Nicolas Altstaedt täglich führt ...
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Ausstellung 80 Jahre Rotes Kreuz Burgenland
Die Ausstellung ist bis Ende des Jahres 2026 auf Burg Schlaining zu besichtigen (2. Stock). Sie zeigt einerseits die Entwicklung der Organisation und reflektiert andererseits die Bedeutung von Ehrenamt und gesellschaftlicher Verantwortung im Burgenland. Die Sonderausstellung zeichnet den Weg von den schwierigen Anfängen der Nachkriegszeit bis zu den vielfältigen Aufgaben der Gegenwart nach und gibt Einblicke in die bewegte Entwicklung der Organisation ...
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Alle Menschen haben ein Recht auf Kunst und Kultur, so auch Menschen mit finanziellen Engpässen. Der österreichweit gültige Kulturpass macht das möglich. Mit diesem Ausweis erhalten finanziell benachteiligte Menschen freien Eintritt - bei allen teilnehmenden Partnern.

Zu Gute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich finanziell jedoch nicht leisten können. Das betrifft Menschen, welche unter der Armutsgrenze leben, wie z.B. Personen die Sozialhilfe, Mindestpension oder Mindestsicherung beziehen, sowie Asylwerber:innen.

Menschenrecht Kulturelle Teilhabe
Das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben erschöpft sich nicht im Besuch von Museen und Veranstaltungen. Dazu zählt auch das Recht, seine eigene Kultur zu leben und der Zugang zum kulturellen Erbe. Die Gewährleistung anderer Menschenrechte, wie z.B. angemessenes Ein- kommen, genügend Freizeit, ausreichende Bildung usw., ist Voraussetzung, um überhaupt am Kulturleben teilhaben zu können.
Das Recht auf Kultur bezieht sich aber auch auf die Teilhabe an den Errungenschaften des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts.

Artikel 27 - Freiheit des Kulturlebens
1. Jeder Mensch hat das Recht, am kul­turellen Leben der Gemein­schaft frei teilzunehmen, sich an den Kün­sten zu erfreuen und am wis­senschaftlichen Fortschritt und dessen Errun­gen­schaften teilzuhaben.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geisti­gen und materiellen Inter­essen, die ihm als Urhe­ber von Werken der Wis­senschaft, Lit­er­atur oder Kunst erwachsen.
Quelle: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948, Resolution 217 A (III), Generalversammlung Vereinte Nationen
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